Einzelfallmaßnahme zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen für Menschen mit Körperbehinderung und / oder gesundheitlichen Einschränkungen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III, sowie gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen, die über Gebärdensprache kommunizieren.
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Peter Förster
Integrationsberater Kompetenzzentrum für Vermittlung und Integration
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Jaqueline Löbe
Integrationsberaterin Kompetenzzentrum für Vermittlung und Integration
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