Private Arbeitsvermittlung

Die "Private Arbeitsvermittlung" (PAV) ist eine Einzelfallmaßnahme zur Aktivierung und Vermittlung von Arbeitsuchenden.

Einzelfallmaßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGBIII

Für die Inanspruchnahme von externer Vermittlungsleistung stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Verfügung.

Ziel der Privaten Arbeitsvermittlung ist eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Fähigkeiten des Arbeitsuchenden und danach der dafür geeignete Arbeitsplatz.

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Birgit Willsch

Birgit Willsch

Sachbearbeiter*in Fort- und Weiterbildung

Tel. 0341 41 37-2019
willsch.birgit@bbw-leipzig.de

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