Für die Inanspruchnahme von externer Vermittlungsleistung stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Verfügung.
Ziel der Privaten Arbeitsvermittlung ist eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Fähigkeiten des Arbeitsuchenden und danach der dafür geeignete Arbeitsplatz.
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